Höhere Abschreibung für Vermieter

Heute hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz und damit der degressiven AfA (Abschreibung für Abnutzung) für Wohngebäude zugestimmt. Das Gesetz sieht unter anderem die Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent für die Dauer von sechs Jahre vor.

Durch den erhöhten Prozentsatz der degressiven Abschreibung von 5 statt wie bisher 3 Prozent sinkt die Steuerlast für Immobilieneigentümer und die Rendite von Neubauwohnungen als Kapitalanlage steigt.

Die Voraussetzungen für die degressive AfA im Überblick*:

- Immobilie wird nicht selbst genutzt, sondern vermietet

- Es handelt sich um eine Neubauimmobilie

- Mindestens KfW-Energiestandard 55

- Für Käufer: Immobilienkauf (Notartermin des Kaufvertrags) findet nach dem

01.10.2023 und vor der Fertigstellung der Immobilie statt

Diese Voraussetzungen erfüllen wir mit unserem aktuellen Neubauprojekt im Ortskern von Burlafingen für künftige Käufer. Damit ist das Bauvorhaben auch für Kapitalanleger sehr interessant. Sprechen Sie uns einfach an.

Info-Telefon Nägele BAU: 0731/ 97 97 80

* nur Auszugsweise und nicht vollständig - vorbehaltlich weiterer Änderungen.

Wir beraten Sie: 0731/97 97 8-0